Agenturen für haushaltsnahe Arbeit (AhA)

Unsere Agenturen bieten unseren Kund*innen Unterstützung im Haushalt und unseren 80 Mitarbeiter*innen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.

Wir unterstützen Sie in Ihrem Privathaushalt oder Ihren Geschäftsräumen. Wir unterstützen öffentliche Einrichtungen und extern geförderte Kund*innen (z. B. durch Krankenkasse nach Unfall).

  • Haushaltsführung (z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigung, Bügeln)
  • Botengänge (z. B. Versenden von Briefen)
  • Begleitung (z. B. zum Einkaufen, Arzttermine)
  • Betreuung (z. B. Vorlesen, Brettspiele, Spaziergänge, Unterhalten)

Sie können unsere Dienstleistungen steuerlich geltend machen. Außerdem können Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.

FAQ

Was ist die aktuelle Wartezeit?

Die Wartezeit hängt natürlich davon ab, wobei, wie oft und wo wir Sie unterstützen sollen. Ein Anhaltspunkt ist aber, dass die meisten neuen Kund*innen aktuell ca. 2-4 Wochen warten.

Kann ich die Kosten für die Dienstleistungen steuerlich geltend machen?

Ja, Sie können 20 % der pro Jahr in Rechnung gestellten Kosten für die Dienstleistungen (max. 4000 EUR) von der Steuer abziehen (§ 35a Abs. 1 EStG). Weitere Informationen finden Sie hier.